Zum 28.02.2025 läuft die Frist zur Meldung an den Netzbetreiber ab. Die erforderlichen Daten müssen Anlagenscharf für das vorangegangene Kalenderjahr zur Verfügung gestellt werden.

Zum 28.02.2025 läuft die Frist zur Meldung an den Netzbetreiber ab. Die erforderlichen Daten müssen Anlagenscharf für das vorangegangene Kalenderjahr zur Verfügung gestellt werden.