Ab 1.10.2021 startet Redispatch 2.0. Erfahren Sie mehr über unsere Lösung für Stromerzeuger ab 100 kW installierter Leistung.
Neue Datenlieferverpflichtungen infolge des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0)
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Ausbaus von erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Netzengpässen wurde das sogenannte Redispatch 2.0 beschlossen, das zum 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Wurden bisher nur große Stromerzeugungseinheiten ab einer Leistung von 10 Megawatt elektrisch in das Netzengpassmanagement aufgenommen, werden nun auch Stromerzeugungseinheiten ab einer elektischen Leistung von 100 Kilowatt in die Netzplanung integriert.
Als Anlagenbetreiber werden Ihnen durch den Redispatch 2.0 neue Pflichten auferlegt. Was müssen Sie tun?
Sie müssen für Ihre Anlage einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber der technischen Ressource (BTR) bestimmen. Angepasst an die jeweilige Versorgungssituation, Anlagengröße oder das gewählte Bilanzierungsmodell, sind die notwendigen Datensätze in einem entsprechenden Datenformat an den Netzbetreiber zu senden.
Für die erfolgreiche operative Umsetzung von Redispatch 2.0-Maßnahmen ist es notwendig, dass alle betroffenen Erzeugungsanlagen mit einer entsprechenden Steuerungstechnik ausgestattet sind. Hierbei muss in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber ein technischer Standart bestimmt werden und dieser ggf. nachgerüstet werden.
Wie geht es durch Redispatch 2.0 nun weiter?
Falls noch nicht geschen, wird sich der Netzbetreiber in der nächsten Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Zuordnung ihrer technischen Ressource zu einer steuerbaren Ressource zu klären. Vorgesehen ist, dass bis Ende Juni 2021 der Betreiber und der Einsatzverantwortliche an die Netzbetreiber übermittelt sind, damit im Juli die Übertragung der Datensätze starten kann.
Da Sie sehr wahrscheinlich ein Teil des neuen Redispatch-Prozesses sein werden, ist es empfehlenswert schon jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Sie können sich selbst als Einsatzverantwortlichen benennen und die Aufgaben und Pflichten von Redispatch 2.0 selbst durchführen oder diese an einen externen Einsatzverantwortlichen übertragen.
ERN unterstützt Sie bei der Umsetzung von Redispatch 2.0
Die Übernahme der Rolle des Einsatzverantwortlichen und der damit verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen gerne als Dienstleistung an. Sie kommunizieren nur mit uns und wir übernehmen die Kommunikation zu den Marktpartnern. Falls Ihre Anlage sich in der Direktvermarktung befindet, übernimmt für gewöhnlich ihr Direktvermarkter die Rolle des Einsatzverantwortlichen.
Wir verfolgen die Entwicklung der Prozesse von Redispatch 2.0 seit Beginn an und stehen im Austausch mit den verantwortlichen Marktpartnern. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Thematik. Geben Sie uns hierzu einfach eine kurze Rückmeldung, wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.